AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

  1. Der Hundehalter versichert, dass seine Hunde gesund, frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten sind, sowie die notwendigen Schutzimpfungen haben. Der Impfpass der Hunde ist auf Verlangen des Hundebetreuers vorzulegen. Der Eigentümer versichert ausdrücklich, dass für die Hunde eine Hunde-Haftpflichtversicherung besteht.

  2. Der Hundehalter bestätigt, dass die Hunde sein Eigentum sind und er über diese frei verfügen kann. Während der Betreuung bleibt der Hundehalter Eigentümer im Sinne von §833 BGB (Haftung des Tierhalters). Für Schäden, die die Hunde während der Betreuungszeit erleiden könnten, übernimmt der Hundebetreuer keine Haftung. Richten die Hunde Sachschäden oder Schäden an Dritten (Hund / Mensch) an, so haftet hierfür der Hundehalter. Der Hundehalter verpflichtet sich, für durch seine Hunde entstandene Sachschäden auch dann aufzukommen, wenn eine vorhandene Tierhalterhaftpflichtversicherung den Schaden nicht übernimmt.

  3. Im Falle einer Erkrankung oder Verletzung eines Hundes erklärt sich der Hundehalter einverstanden, dass die notwendige tierärztliche Versorgung von dem im „Fragebogen-Hund“ genannten oder einem Tierarzt der Wahl des Hundebetreuers vorgenommen wird. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Hundehalter. Bringt ein Hund nachweislich eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Halter dieses Hundes die dadurch entstehenden Kosten für die Desinfektion und die Behandlung angesteckter Hunde.

  4. Die Ausführungszeit der Hunde beläuft sich i.d.R. auf eine volle Zeitstunde. Bei „extremen“ Witterungsverhältnissen (z.B. Sturm, Hitze, Starkregen, Eisglätte), kann die Ausführungszeit zum Schutz der Hunde nach Ermessen des Hundebetreuers angepasst werden. Die vereinbarte Vergütung „pro Stunde“ bleibt hiervon unberührt.

  5. Der Hundebetreuer schließt jede Haftung auf Schadenersatz aus, es sei denn, Schäden werden aufgrund einer grob fahrlässigen oder grob vorsätzlichen Handlung herbeigeführt.

  6. Der Hundehalter versichert alle Fragen über den Hund („Fragebogen-Hund“) korrekt und ganzheitlich beantwortet zu haben. Eventuelles Gefahrenpotential, bisheriges Fehlverhalten und insbesondere Fremdschäden des Hundes müssen mitgeteilt werden.

  7. Im Falle einer Schlüsselübergabe durch den Hundehalter, um die Betreuung durchzuführen, verpflichtet sich der Betreuer, überlassene Schlüssel sorgfältig zu verwahren, die Räumlichkeiten ausschließlich zur Abholung / Betreuung zu betreten. Dem Betreuer ist es untersagt, Dritten Zutritt in die Räumlichkeiten des Hundehalters zu gewähren. Die in diesem Zusammenhang zur Kenntnis des Betreuers erlangten Daten des Hundehalters unterliegen der Geheimhaltung durch den Betreuer.

  8. Der Hundebetreuer verpflichtet sich, den Hundehalter unverzüglich zu informieren, sobald absehbar ist, dass eine vereinbarte Betreuung nicht erfüllt werden kann. In diesem Fall entfällt die vereinbarte Betreuungszeit unentgeltlich. Ein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Hundehalters besteht nicht.

  9. Der Hundehalter verpflichtet sich, vereinbarte Betreuungszeiten 24 Stunden im Voraus abzusagen. Bei einer verspäteten Absage werden 50% des im Vertrag festgesetzten Betrages berechnet.

  10. Preise entnehmen Sie bitte meiner aktuellen Preisliste. Preisänderungen vorbehalten. Offene Beträge sind entweder unverzüglich nach erfolgter Betreuung, mindestens jedoch einmal pro Monat, in Bar oder per Überweisung auf das angegebene Konto, zu entrichten. Auch eine Bezahlung per paypal ist möglich. Rechnungen werden grundsätzlich per eMail verschickt. Wird ein Ausdruck benötigt reicht eine kurze Nachricht.

  11. Dieser Vertrag unterliegt keiner festen Laufzeit und bedarf auch keiner expliziten Kündigung durch den Hundehalter. Der Vertrag wird einmalig erfasst und gilt für jede, nach Vertragsabschluss vereinbarte Gassi-Runde, solange keine neue, schriftliche Vertragsvereinbarung geschlossen wird.

  12. Die im Rahmen dieses Vertrages aufgenommenen Daten werden, auf Basis von Art. 6 DSGVO Abs. 1 lit. b, ausschließlich zur Erfüllung dieses Vertrages erhoben. Eine Weitergabe der Daten erfolgt ausschließlich in Notsituationen, und ausschließlich an Tierärzte / Behörden (Polizei, Feuerwehr). Eine Weitergabe an Dritte, zu anderen Zwecken wird ausgeschlossen.

  13. SPH nimmt Fotos von den Hunden auf und verwendet die Fotos auf Facebook, Instagram sowie auf der Webseite.

  14. SPH behält sich vor bei unangemessenem Verhalten des Hundes, wie beispielsweise aggressivem Verhalten gegenüber Hunden oder Menschen, den Hund ohne Frist zu kündigen.